Beschreibung
Mit mindestens hundert Metern Abstand dürfen mobile Marktstände im Kanton St.Gallen weiter geöffnet sein. Die Stadt Altstätten, die ihren Wochenmarkt verbieten musste, veranstaltet ab Donnerstag deshalb einen «Markt light», sieben Stände werden im Städtli ihre Waren verkaufen.beantwortet
Stadtmelder 07.04.2020
Diverses
Altstätten kann's - wann kann's St.Gallen?
Antwort
9. Apr. 2020, 15:28 Uhr
Besten Dank für Ihre Anfrage. Laut Stadtpolizei widerspricht ein «Markt light» dem Sinn der COVID-Verordnung. Zudem ist Altstätten nicht mit der Stadt St.Gallen vergleichbar. In einer Stadt wie St.Gallen gibt es bedeutend mehr Bedürfnisse was den öffentlichen Raum angeht, als dies in Altstätten der Fall sein dürfte. Die Stadtpolizei hatte in den letzten Wochen beispielsweise auch Anfragen für Food-Trucks. Würde ein «Markt light» zugelassen, müssten auch andere Angebote für Lebensmittel im öffentlichen Raum zugelassen werden. Das entspricht wie einleitend erwähnt nicht dem Sinn der COVID-Verordnung, zumal die Grundversorgung der Bevölkerung aktuell sichergestellt ist. Zudem müsste die Stadtpolizei als Veranstalterin des Marktes auch die Einhaltung der Handlungsrichtlinien sicherstellen. Dies in einer Zeit, in der die polizeilichen Ressourcen bereits mit dem Vollzug der COVID-Verordnung und der Sicherstellung des Grundauftrages beansprucht werden. Die Stadtpolizei St.Gallen ist in engem Kontakt mit dem Kantonsarztamt und klärt entsprechende Anliegen und Bedürfnisse direkt mit dem Kanton ab. Sobald der «Lockdown» gelockert wird, prüfen wir, ob und in welcher Form auch die Märkte in der Stadt St.Gallen wieder stattfinden können. Als Veranstalterin der Märkte liegt es auch in unserem Interesse, dass diese stattfinden können. Aktuell geht die Gesundheit der Bevölkerung jedoch vor.
Folgen