Reglement zur Durchführung von Feuerungskontrollen überarbeitet
Die Stadt hat das Reglement über die Durchführung von Feuerungskontrollen in der Stadt Schaffhausen (RSS 780.5) überarbeitet. Seit dem Inkrafttreten des Reglements im Jahr 1999 haben sich die gesetzlichen Grundlagen, sowie die Bezeichnungen auf welche verwiesen werden, geändert. Neu wird konkretisiert, auf welche Grundlagen sich die Tätigkeit der Feuerpolizei stützt, Doppelspurigkeiten werden aufgehoben, und es werden die konkreten Gebührenhöhen aufgeführt, welche für die Kontrollen erhoben werden. Das überarbeitete Reglement wurde per 1. April 2024 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat der Stadtrat auch das Reglement für die Kostenstelle Vignette (RSS 780.6) bezüglich Gebührenverteilung marginal an die bisherige Praxis angepasst.
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen
Ansprechperson:
Thomas Hediger, Feuerpolizei Stadt Schaffhausen
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