Beschreibung
darf ich höflich um eine Stellungnahme bitten, weshalb das so lange Dauert?erledigt
Stadtmelder 05.07.2017
Signalisation
Die Abklärung dauert aber sehr lange.......
Antwort
5. Jul. 2017, 10:23 Uhr
Die Abklärungen haben ergeben, dass man an besagtem Ort kein Gefahrensignal Kinder mehr anbringt.
Die Grubenstrasse ist zwar Teil des Schulwegs, jedoch befindet sich der Kindergarten nicht in unmittelbarer Nähe des Schildstandortes.
Die Grubenstrasse ist zwar Teil des Schulwegs, jedoch befindet sich der Kindergarten nicht in unmittelbarer Nähe des Schildstandortes.
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Kommentare
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Der Kindergarten ist ja nicht die Gefahrenstelle sondern die Hauptstrasse!
Wer trägt die Verantwortung? Stadt?
Deshalb nochmals:
Die Gefahrensignale warnen vor einer Gefahr, die der ortsunkundige Führer nicht oder zu spät erkennen kann. Sie fordern ihn auf, seine Fahrt zu verlangsamen und seine Aufmerksamkeit zu erhöhen.
Gefahrensignale haben in der Regel die Form eines gleichseitigen Dreiecks, einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund.
Sie stehen in der Regel:
1. Innerorts kurz vor der Gefahrenstelle oder bis 50 m vorher. 2. Ausserorts 150–250 m vor der Gefahrenstelle.
(Können die Regeln 1 oder 2 nicht eingehalten werden, wird die Entfernung auf beigefügter Distanztafel vermerkt.)
3. Auf Autobahnen und Autostrassen bei der Gefahrenstelle oder höchstens 100 m vorher, ferner zusätzlich als Vorsignal mit beigefügter Distanztafel 500–1000 m vor der Gefahrenstelle.
Ansonsten muss die Halterungen an der Stützmauer des ehem. Gefahrensignal entfernt werden.