Stadt trägt Nettozentrumslasten von 8.3 Mio. Franken
Im August 2024 lancierte der Regierungsrat eine Vernehmlassung zur Revision des Finanzausgleiches. In der Vernehmlassungsbotschaft wird vorgeschlagen, die Zentrumslastenabgeltung künftig zu streichen. Der Regierungsrat begründet dies mit der Aussage in seinem Bericht damit, dass eine «neuerliche Schätzung» (…) wohl zum Schluss käme, «dass die Stadt netto keine Zentrumslasten zu schultern hat, sondern vielmehr von Zentrumsvorteilen profitiert.».
Der Stadtrat hat daraufhin beim renommierten Büro Ecoplan eine Zentrumslastenanalyse in Auftrag gegeben. Es erstellt Zentrumslastenanalysen nach einer etablierten und anerkannten Methodik.
Der vorliegende Schlussbericht zeigt, dass sich die Zentrumslasten auf 12 Mio. Franken belaufen. Nach Abzug von Zentrumsnutzen und Standortvorteilen bleiben Nettozentrumslasten von insgesamt rund 8.3 Mio. Franken. Jede Schaffhauserin und jeder Schaffhauser bezahlt somit über die kommunalen Steuern im Durchschnitt netto 215 Franken pro Jahr für Leistungen, die Auswärtige konsumieren. Die höchsten Zentrumslasten (auch «Spillovers» genannt) fallen in den Bereichen Kultur, Privater Verkehr sowie im Bereich der Bildung an.
Neben den Zentrumslasten weist der Bericht auch Sonderlasten aus: Bei diesen handelt es sich um überdurchschnittliche Lasten primär zugunsten der Stadtbevölkerung. Sie werden auf insgesamt rund 54 Mio. Franken geschätzt, wobei der Bereich der sozialen Sicherheit die höchste Nettobelastung verzeichnet.
Als dritter Berichtsbestandteil werden Mehrlasten im Bereich der Verbundaufgaben beleuchtet: Bei den Verbundaufgaben gibt es einen Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden. Hier zeigt die Analyse, dass die Stadt Schaffhausen im öffentlichen Verkehr deutlich überhöhte Lasten trägt, insbesondere wegen der Deckelung des kantonalen Beitrags im Ortsverkehr. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass viele auswärtige Pendler/-innen auch den Bus in der Stadt benützen. Insgesamt zahlt die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen rund drei Mal mehr als der gesamte Restkanton für den öffentlichen Verkehr. Zudem trägt die Stadt weitere Lasten im Bereich der Schulen aufgrund von Quersubventionen hin zu Gemeinden mit kleineren Klassengrössen in der Volksschule.
Der Bericht soll als wissenschaftlich fundierte Grundlage für die weiteren Arbeiten zur Revision des kantonalen Finanzausgleiches dienen.
Der Stadtrat hat mehrfach betont, dass er sich mit allen Gemeinden solidarisch zeigt. Deshalb hat sich der Stadtrat bereits im Frühling zusammen mit Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Kantons Schaffhausen (VGGSH) für die Anpassung des Finanzausgleichs ausgesprochen. Zentral für eine faire Ausgestaltung des neuen Finanzausgleiches ist auch die Berücksichtigung der jetzt fundiert ausgewiesenen Zentrums- und Sonderlasten.
In der Vernehmlassungsantwort hält der Stadtrat fest:
- Die ausgewiesenen Zentrums- und Sonderlasten sind fair abzugelten.
- Der Kanton muss sich auch künftig solidarisch zur Hälfte an der Finanzierung des Finanzausgleichs beteiligen.
- Die Aufhebung der Steuerfussanbindung beim Lastenausgleich wird durch den Stadtrat unterstützt, da die Lasten unabhängig vom Steuerfuss einer Gemeinde anfallen.
- Auf die Verrechnung von «Umverteilungen» vergangener Gesetzesrevisionen (z.B. Polizeilast, AFE) ist zu verzichten.
- Das Finanzausgleichssystem sollte vereinfacht, nicht verkompliziert werden.
- Der Finanzausgleich ist ausschliesslich im Finanzausgleichsgesetz zu regeln. Damit können die Revisionen anderer Gesetze von Verteildiskussionen entlastet werden.
Für eine erfolgreiche Weiterführung des Projektes wünscht sich der Stadtrat eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton, Stadt und Gemeinden im Rahmen einer gemeinsamen Projektorganisation. Statt lediglich eine formelle Vernehmlassung durchzuführen, sollen gemeinsam faire Lösungen auf operativer und strategischer Ebene erarbeitet werden.
Für die im Kantonsrat anstehende Diskussion zum Steuergesetz über die Frage, ob sich neben den Zentrumsgemeinden auch der Kanton an der neu zu verteilenden Summe beteiligen soll, vertritt der Stadtrat klar die Haltung, dass sich der Kanton – analog zum Finanzausgleich – solidarisch beteiligen muss. Schliesslich fallen die Unternehmenssteuern nicht nur bei den Gemeinden (Gemeindesteuern), sondern auch beim Kanton (Kantonssteuern) an. Von den Bundessteuern erhält der Kanton mit 19.31% (= 17.0% + 55% von 4.2%) bereits heute den deutlich grösseren Anteil als die Gemeinden mit 1.89% (= 45% von 4.2%). Dies bedeutet, dass der Kanton bei Neuansiedlungen bei der direkten Bundessteuer mehr als 10mal mehr profitiert als die Standortgemeinde. Der Stadtrat unterstützt deshalb die gerechtfertigte Forderung, dass sich der Kanton mindestens hälftig an der nach dem neuen System zu verteilenden Summe beteiligt.
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Für Ecoplan:
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