Temporäre Lohnmassnahmen für städtisches Pflegepersonal
Im September 2023 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat eine temporäre, arbeitsmarktbedingte Lohnmassnahme für homogene Berufsgruppen, insbesondere für das Pflegepersonal, beantragt. Im Rahmen der Beratung des Budgets 2024 stimmte der Kantonsrat temporären Lohnmassnahmen von 3 % der Lohnsumme der betreffenden Mitarbeitenden während maximal vier Jahren zu. Damit diese Lohnmassnahmen auch bei der Stadt umgesetzt werden können, hat der Stadtrat im Dezember 2023 einen Nachtrag zu seiner Vorlage vom 6. Juni 2023 «Attraktive Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und der Spitex» beschlossen. Mit dem Budget hat der Grosse Stadtrat die temporären Lohnmassnahmen ab August 2024 während maximal vier Jahren u.a. zu Gunsten des städtischen Pflegepersonals genehmigt. Der Stadtrat hat in der Folge die Bezugs- und Auszahlungskriterien sowie die Berechnungsformel für die temporären Lohnmassnahmen festgelegt, welche nun ab August 2024 während maximal vier Jahren umgesetzt werden.
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