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 Stadtmelder  21.04.2022
Signalisation

Allgemeines Fahrverbot nötig

Beschreibung
Guten Tag, ich bin mehrmals pro Tag im Schneidergang unterwegs. In dieser „hohlen Gasse“ kommen mir immer wieder Velofahrer in die Quere. Das ist gefährlich für Passanten und die Hauseingänge in diesem Tunnel. Der Hinweis auf der blauen Tafel s. bild im Anhang „Velofahren ab Vordergasse erlaubt “ ist ungenügend. Es braucht zusätzlich - zB rechts im Bild ein Allgemeines Fahrverbot.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen um die Anpassung

Matthias Eichrodt
Karte
Schneidergang 8
8200 Schaffhausen

Antworten

 26. Apr. 2022, 15:54 Uhr
Das neue Fussgängerreglement welches seit dem 2. Juni 2020 in Kraft ist, sieht folgendes vor:
Im Grundsatz ist kein Fahrzeugverkehr zugelassen, es besteht ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen gemäss Art.4 des Fussgängerzonenreglementes.

In Art. 5 wird die Signalisation genau geregelt: Beim Schneidergang, ab Beginn Tunnel, gilt das Signal Fussgängerzone ohne Ausnahme. Der Zusatz bezieht sich erst auf die Vordergasse. Somit ist die Situation richtig signalisiert. Ein zusätzliches Anbringen eines Fahrverbotes käme einer Übersignalisation gleich, was laut SVG nicht erlaubt ist. Zudem ist das Fahren in einer Fussgängerzone (gem. SVG) grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind entsprechende Ausnahmen.

 21. Apr. 2022, 07:56 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
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