Verordnung über städtischen Mehrwertausgleich in Kraft gesetzt
Die städtische Mehrwertausgleichsverordnung wurde vom Grossen Stadtrat am 5. Juli 2022 gutgeheissen. Mit der Mehrwertabgabe regeln die Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen, welche durch Aufzonungen entstehen. Diese können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Ein-, Aus- und Umzonungen fallen gemäss dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz in die Zuständigkeiten des Kantons Die Erhebung der städtischen Mehrwertabgabe richtet sich grundsätzlich nach dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz bzw. der entsprechenden Mehrwegausgleichsverordnung. Deshalb wurde mit der Inkraftsetzung gewartet, bis letztere per 1. September 2023 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt wurde. In der Folge hat der Stadtrat die Inkraftsetzung der städtischen Mehrwertausgleichsverordnung per 1. November 2023 beschlossen.
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