Städtische Baulinienpläne werden digitalisiert
Baulinien sind Teil der Nutzungsplanung. Sie bezeichnen den Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsanlagen sowie Wald und können gestalterische Zwecke verfolgen (Art. 12 Baugesetz, BauG).
Der Kanton Schaffhausen hat die Gemeinden beauftragt, die kommunale Nutzungsplanung im Zuge der Erstellung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) als Geo-Basisdaten bereit zu stellen. Die über 60 rechtsgültigen Baulinienpläne der Stadt Schaffhausen müssen deshalb digitalisiert werden. Anschliessend können die kommunalen Baulinien in den ÖREB-Kataster aufgenommen werden. Im Geoportal werden die Baulinien als «Nutzungsplanung linienbezogene Festlegungen» einsehbar sein.
Mit der Digitalisierung der kommunalen Baulinien wird gleichzeitig deren Bereinigung vorgenommen. Veraltete und nicht mehr benötigte Baulinien oder Teilstücke von Baulinien werden aufgehoben. Es werden jedoch keine Baulinien in ihrem Verlauf verändert oder neu hinzugefügt. Auf Grundlage der digitalen Erfassung wurde ein neuer Baulinienplan für das gesamte Stadtgebiet, bestehend aus fünf Teilplänen, erstellt.
Die Baulinienpläne haben die kantonale Vorprüfung durchlaufen und wurden vom Stadtrat genehmigt. Nun werden die Baulinien im Geoportal zugänglich gemacht und die Pläne öffentlich in der E-Mitwirkungsplattform aufgelegt. Die Pläne liegen zudem bei der Stadtplanung auf. Von Änderungen oder Digitalisierung betroffene Grundeigentümerschaften werden direkt brieflich informiert. Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einsprachen behandelt und die Planungsunterlagen werden anschliessend dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch
Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch