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 Stadtmelder  28.10.2019
Signalisation

Parkregeln in der 30er-Zone-Buchthalen

Beschreibung
Nach der Belagserneuerung an der Windeggstrasse wurden die Parkfelder wieder wie bisher eingezeichnet. Für mich als Anwohner der 30er-Zone-Buchthalen stellt sich die Frage: Nach welcher Logik oder Vorschriften werden in der 30er-Zone-Buchthalen (Büsingerstrasse, Windeggstrasse, Kohlfirststrasse, Rebweg) Parkfelder eingezeichnet oder nicht? Sogar an der gleichen Strasse werden nicht einheitliche Regeln angewendet. Weshalb sind an der Kohlfirststrasse bei der Verzweigung Windeggstrasse Parkfelder eingezeichnet, im späteren Strassenverlauf nicht mehr? Das Parkieren ausserhalb von Parkfeldern ist verboten. Ist nun das Parkieren an der Kohlfirststrasse ausserhalb der Parkfelder erlaubt oder nicht? Es wäre begrüssenswert, wenn innerhalb einer 30er-Zone gleiche Regeln gelten würden. So oder so wäre ein beidseitiges Parkverbot in der unübersichtlichen Kurve der Kohlfirststrasse schon längst überfällig. Wegen den in der Kurve parkierten Autos müssen Auto- und Velofahrer im „Blindflug“ auf der linken Strassenseite durch die Kurve fahren. Braucht es erst einen schweren Umfall, bis in der Kurve ein Parkverbot signalisiert wird?
Karte
Kohlfirststrasse 14
8203 Schaffhausen

Antwort

 28. Okt. 2019, 08:46 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
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