Beschreibung
Es kommt immer wieder vor dass Autos an der Randenstrasse bei der Einmündung Hohlenbaumstrasse zu nahe am Zebrastreifen parkieren auf der Höhe von der Denner Filiale. Von der Stadt her kommend ist man gezwungen auf die linke Strassenseite auszuweichen und sieht sich dann mit entgegenkommendem Verkehr (Abbieger von der Hohlenbaumstrasse in die Randenstrasse) konfrontiert auf der Höhe des Zebrastreifens. Bei dieser Einmündung fehlt die Markierung / gelber Strich vor dem Zebrastreifen damit nicht zu nahe am Zebrastreifen parkiert wird.erledigt
Stadtmelder 07.07.2017
Strassenmarkierungen
Fehlende Markierung "Kein Parken" vor Zebrastreifen
Antworten
7. Jul. 2017, 16:01 Uhr
Im Gesetz ist unter VRV Art.18 Abs. e geregelt, dass 5 Meter vor einem Fussgängerstreifen auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir das Halten (und damit auch das Parkieren) verboten ist. Es braucht also keine spezielle Linie. Die Mitarbeitenden der Stadtpolizei werden ein spezielles Augenmerk auf die Stelle haben, wenn sie in der Gegend unterwegs sind.
7. Jul. 2017, 11:24 Uhr
Wir haben Ihre Meldung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
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