Beschreibung
Seit der Sanierung der Passarelle sammelt sich bei Regen das Wasser in Pfützen auf der Passarelle wegen fehlender Pombierung. Das im Winter dadurch bei praktisch jedem kleinen Frost auftretende Glatteis ist sackgefährlich und hat im letzten Winter bereits zu einem Eintrag in der Rubrik Sachesächeli in den Schaffhauser Nachrichten geführt. Bitte diesen Sommer noch anpassen.erledigt
Stadtmelder 19.05.2022
Strassenschäden
Glatteisgefahr seit Belagsanierung
Antworten
3. Nov. 2022, 17:28 Uhr
Die Instandsetzung der FÜussgängerüberführung Bachstrasse wurde auf die festgelegte Restnutzungsdauer des Bauwerks von 20 - 25 Jahren ausgelegt. Mit der erfolgten Instandsetzung wurde lediglich die Tragsicherheit für diese Restnutzungsdauer sichergestellt. In erster Linie wurde die alte Abdichtung ersetzt, welche nicht mehr funktionstüchtig war, um eine Vergrösserung des Schadenausmasses zu verhindern.
Aufgrund der vorhandenen Durchbiegung des Brückenkastens und der Konstruktion der Randborde (Aufbordung klein) konnten die Gefällsverhältnisse nicht verbessert und mussten übernommen werden. Eine Anpassung an den heutigen Standard hätte unverhältnismässige Massnahmen oder sogar den Ersatz des gesamten Brückenüberbaus zu Folge gehabt. Solche Massnahmen wurden aber aufgrund der kurzen Restnutzungsdauer nicht geplant.
Mit der erfolgten Instandsetzung wurden lediglich die dringlichsten Massnahmen umgesetzt, welche zur Gewährleitung der Tragsicherheit notwendig waren. Weniger dringliche Massnahmen, wie z.B. die flächige Instandsetzung der Randborde oder der Ersatz des Geländers wurden bewusst durch lokale Sicherungsmassnahmen kompensiert oder gar weggelassen.
Die geschilderte Bildung von kleinen (untiefen) Wasserlachen hat es vor der Instandsetzung schon gegeben; deren Ausmass dürfte sich aber durch die Erstellung der neuen Belagsoberfläche nach heutigem Stand der Technik etwas reduziert haben.
Aufgrund der vorhandenen Durchbiegung des Brückenkastens und der Konstruktion der Randborde (Aufbordung klein) konnten die Gefällsverhältnisse nicht verbessert und mussten übernommen werden. Eine Anpassung an den heutigen Standard hätte unverhältnismässige Massnahmen oder sogar den Ersatz des gesamten Brückenüberbaus zu Folge gehabt. Solche Massnahmen wurden aber aufgrund der kurzen Restnutzungsdauer nicht geplant.
Mit der erfolgten Instandsetzung wurden lediglich die dringlichsten Massnahmen umgesetzt, welche zur Gewährleitung der Tragsicherheit notwendig waren. Weniger dringliche Massnahmen, wie z.B. die flächige Instandsetzung der Randborde oder der Ersatz des Geländers wurden bewusst durch lokale Sicherungsmassnahmen kompensiert oder gar weggelassen.
Die geschilderte Bildung von kleinen (untiefen) Wasserlachen hat es vor der Instandsetzung schon gegeben; deren Ausmass dürfte sich aber durch die Erstellung der neuen Belagsoberfläche nach heutigem Stand der Technik etwas reduziert haben.
19. Mai. 2022, 08:30 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.