Steuern in der Stadt sinken um 2 Prozentpunkte
Dank einer weitgehenden Stabilisierung des Sachaufwandes über die letzten Jahre kann der durch die signifikant angestiegenen Unternehmenssteuererträge gewonnene Spielraum gezielt eingesetzt werden. Der Stadtrat setzt dabei im Budget 2025 auf folgende Schwerpunkte:
- Investitionskurs fortsetzen: 90 Mio. Fr. neue Investitionskredite (inkl. Darlehen)
- Lohnperspektive für das Personal: +3.0% Lohnsummenentwicklung
- gezielte Stärkung personelle Ressourcen: +47 FTE (davon 13 FTE gegenfinanziert)
- Steuersenkung: -2% für natürliche Personen
Investitionskurs wird konsequent weitergeführt
Eine sehr hohe Priorität haben für den Stadtrat weiterhin die Investitionen in die Infrastruktur. Mit Budget 2024 werden neue Investitionen über brutto 90.5 Mio. Franken beantragt, wovon 45.7 Mio. Franken auf ein Darlehen an SH POWER für Wärme- und Kältenetze entfallen.
Die höchsten stadteigenen Investitionen erfolgen bei den Schulanlagen (15.6 Mio. Fr.), beim Tiefbau (13.6 Mio. Fr.) und bei den Verwaltungsliegenschaften (6.1 Mio. Fr.). Grösstes mit Budget beantragtes Einzelprojekt ist die Sanierung der Dreifachturnhalle Breite mit 9.2 Mio. Franken.
Der Finanzplan zeigt in den nächsten vier Jahren rekordhohe Nettoinvestitionen von insgesamt über 270 Mio. Franken, wobei die Grossprojekte wie das Stadthausgeviert inkl. die Entwicklung der freigespielten Liegenschaften, die Entwicklung des Kammgarnareals, der Hallenbadneubau, das Magazin Birch sowie verschiedene Schulhausbauten die grössten Anteile haben. Die Umsetzung der Projekte wird die Stadt sowohl finanziell als auch personell stark fordern.
Steuerentlastung: Die Stadt wird noch attraktiver als Wohnort
Wie im Vorjahr beantragt der Stadtrat nochmals eine moderate Steuersenkung für natürliche Personen um zwei Prozentpunkte auf 88%.
Mit einem Steuerfuss von 88% wird die Stadt als urbanes Zentrum mit ausgezeichnetem Service Public steuerlich noch attraktiver. Damit konnte der Steuerfuss in den letzten zehn Jahren schrittweise um 10 Prozentpunkte gesenkt werden.
Zusammen mit den auf kantonaler Ebene beschlossenen Steuergesetzrevisionen und Steuerfusssenkungen hat der Standort Schaffhausen in den letzten Jahren steuerlich deutlich an Attraktivität gewonnen.
3.0% Lohnentwicklung: Fachkräfte für die Stadt halten und gewinnen
Für das städtische Personal ist im Budget 2025 eine Lohnsummenentwicklung von 3.0% enthalten. Der Stadtrat beabsichtigt, damit die Teuerung (derzeit 1.4%) auszugleichen und Mitarbeitenden mit guten und sehr guten Leistungen eine angemessene Lohnentwicklung ausrichten zu können.
Damit stärkt die Stadt ihre Attraktivität als Arbeitgeberin weiter. Im zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt ist es für das Vorantreiben der strategischen Projekte und das Erbringen eines qualitativ hochstehenden Service Public wichtig, qualifizierte Fachkräfte halten und neue gewinnen zu können.
Gezielte Stärkung der personellen Ressourcen
Mit Budget 2025 werden die personellen Ressourcen gezielt um 47.2 Vollzeitstellenäquivalente (FTE) aufgebaut. Mit 17.7 FTE entfällt ein Grossteil der zusätzlichen Stellen auf die Alterszentren und die Spitex, um die steigende Nachfrage zu befriedigen. Für 7.4 der total 47.2 FTE hat der Stadtrat separate Vorlagen an das Parlament verabschiedet (z.B. Schulleitungen). Bei Pensenaufstockungen für 12.5 FTE existieren Gegenfinanzierungen (z.B. Schulsozialarbeit für Gemeinden, Pflegerestkostenfinanzierung).
Mit den Pensenanpassungen werden das Leistungsangebot für die Bevölkerung sichergestellt und bedarfsgerecht ausgebaut (z.B. Altersbetreuung und Bildung) sowie die Projektressourcen erhöht (z.B. Hochbau).
Erfolgsrechnung 2025 mit schwarzer Null von +0.4 Mio. Franken
Die Erfolgsrechnung weist im Budget 2025 ein ausgeglichenes Ergebnis von +0.4 Mio. Franken (0.1% des betrieblichen Aufwandes) aus. Im Vorjahresvergleich sind sowohl die Erträge (+20.9 Mio. Fr.) als auch der Aufwand (+31.1 Mio. Fr.) markant höher eingesetzt.
Hauptgrund für die höheren Erträge sind die Unternehmenssteuern, die sich nach der erfolgreichen Schaffhauser Umsetzung der Mindeststeuerreform erfreulich entwickeln. In der Prognose 2024 wird sogar mit rekordhohen Unternehmenssteuern von über 100 Mio. Franken gerechnet. Trotz Steuersatzsenkung per 1. Januar 2025 sind die Unternehmenssteuern mit 93.3 Mio. Franken (+18.3 Mio. Fr. ggü. Vorjahresbudget) eingesetzt.
Auf der Aufwandseite steigt der Personalaufwand wegen der Pensenerhöhungen und der Lohnentwicklung um 15.7 Mio. Franken. Im städtischen Budget bereits enthalten ist die zum Budgetzeitpunkt erwartete Anpassung des kantonalen Finanzausgleichs mit der Erhöhung des Ausgleichsziels auf 85% per 1. Januar 2025: Die Stadt würde damit zum noch grösseren Nettozahler und leistete 5.1 Mio. Franken in den Finanzausgleich.
Unverändert auf hohem Niveau (8.6 Mio. Fr.) ist der Aufwand für den baulichen und betrieblichen Unterhalt eingesetzt. Die Sanierungsquote erreicht damit im Budgetjahr ausgezeichnete 8.6% (Vorjahr 6.0%), dies auch aufgrund der in dieser Kennzahl berücksichtigten hohen Investitionen.
Neuverschuldung im Auge behalten
Der Investitionsfokus schlägt sich in stark negativen Finanzierungssaldi der Folgejahre nieder. Der Stadtrat verfolgt unverändert die Strategie, wonach eine massvolle, investitionsbedingte Neuverschuldung nach den Jahren mit grossen Ertragsüberschüssen vertretbar ist, solange sich die künftigen Fehlbeträge mit den vergangenen Überschüssen die Waage halten.
Unternehmenssteuern: Grösste Chance und Risiko zugleich
Die Unternehmenssteuern haben eine signifikante Bedeutung für den städtischen Haushalt erreicht: 2024 wird das Steuersubstrat von Unternehmen erstmals den Betrag von 100 Mio. Franken übersteigen. Annähernd die Hälfte aller Steuererträge stammt von den Unternehmen und bilden die Grundlage für den hohen Lebensstandard und die Investitionskraft. Für die Fortführung der Investitionsstrategie ist die Stadt darauf angewiesen, dass das Steuersubstrat erhalten werden kann. Weil die Unternehmenssteuern naturgemäss volatil sind und nur wenige internationale Grossunternehmen einen Grossteil des Steuersubstrates leisten, besteht ein erhebliches Klumpenrisiko. In Anbetracht dieses Risikos ist insbesondere bei neuen, wiederkehrenden Ausgaben resp. Steuersenkungen eine angemessene Zurückhaltung angebracht.
Diskussion um die Anpassung des kantonalen Finanzausgleichs
Angesichts der vor allem im Zentrum anfallenden Unternehmenssteuererträge sieht sich die Stadt Schaffhausen zunehmends mit Forderungen der ländlichen Gemeinden nach einem höheren Finanzausgleich konfrontiert.
In diesem Umfeld geht es auch im Kantonsrat immer häufiger um Verteilkämpfe zwischen Kanton, Land- und Zentrumsgemeinden. Der Stadtrat vertritt klar die Haltung, dass es gegenüber den Landgemeinden eine gewisse Solidarität braucht. Der Stadtrat trägt insbesondere die Forderung des Gemeindepräsidentenverbandes nach einer Anpassung des Finanzausgleiches mit und hat die erwartete Dekretsanpassung bereits in seinem Budget 2025 berücksichtigt.
Am 16. August präsentierte der Regierungsrat einen anderen Lösungsvorschlag. Der Stadtrat wurde davon überrascht. Den Finanzausgleich über das Steuergesetz anzupassen stuft der Stadtrat in einer ersten Beurteilung als systemfremd ein. Der Finanzausgleich sollte im speziell dafür vorgesehenen Finanzausgleichsgesetz neu geregelt werden, nicht im Steuergesetz. Der Finanzausgleich soll auch weiterhin, wie im Gesetz geregelt, vom Kanton mitgetragen werden. Schliesslich fallen die hohen Unternehmenssteuererträge vor allem auch beim Kanton an.
Der Stadtrat bedauert es, wenn der Fokus auf die Interessensgegensätze der Gemeinden gelegt wird, statt gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, mit dem Kanton und den Gemeinden konstruktiv und partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Die Standortattraktivität der Region ergibt sich aus der Summe der Leistungen des Kantons und der Gemeinden. Nicht gegeneinander, sondern miteinander bringen wir die Region weiter.
Der Stadtrat wird sich in die laufende Revision des Finanzausgleichs in geeigneter Form konstruktiv und mit der notwendigen Faktengrundlage einbringen.
Das Budget 2025 wird im Grossen Stadtrat am 26. November 2024 behandelt.
Link zu weiteren Unterlagen:
Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia@stsh.ch
Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch