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 Stadtmelder  21.07.2025
Diverses

Öffentliche Sachbeschädigung

Beschreibung
Auf dem Gehweg zwischen Alpenstrasse 113 und Alpenstrasse 95 (Verbindender Fussweg Alpnstrasse/Kesselstrasse) ist die Stange der Wegbeleuchtung total mit Klebern übersäht. In der Schweiz ist das Anbringen von Stickern im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Bekleben von öffentlichen Flächen wie Verkehrszeichen, Laternenmasten oder Ampeln ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Sachbeschädigung dar.
Karte
Alpenstrasse 113
8200 Schaffhausen

Antwort

 heute, 09:35 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
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