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 Stadtmelder  21.07.2025
Diverses

Öffentliche Sachbeschädigung

Beschreibung
Auf dem Gehweg zwischen Alpenstrasse 113 und Alpenstrasse 95 (Verbindender Fussweg Alpnstrasse/Kesselstrasse) ist die Stange der Wegbeleuchtung total mit Klebern übersäht. In der Schweiz ist das Anbringen von Stickern im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Bekleben von öffentlichen Flächen wie Verkehrszeichen, Laternenmasten oder Ampeln ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Sachbeschädigung dar.
map-location
Karte
Alpenstrasse 113
8200 Schaffhausen

Antworten

 22. Jul 2025, 16:53 Uhr
Die Kleber auf dem Lichtmast wurden entfernt.
 21. Jul 2025, 09:35 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
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