Beschreibung
Auf dem Gehweg zwischen Alpenstrasse 113 und Alpenstrasse 95 (Verbindender Fussweg Alpnstrasse/Kesselstrasse) ist die Stange der Wegbeleuchtung total mit Klebern übersäht. In der Schweiz ist das Anbringen von Stickern im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Bekleben von öffentlichen Flächen wie Verkehrszeichen, Laternenmasten oder Ampeln ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Sachbeschädigung dar.in Prüfung
Stadtmelder 21.07.2025
Diverses
Öffentliche Sachbeschädigung
Antwort
heute, 09:35 Uhr
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