Aufwertung Rheinuferpromenade: Stadtrat präsentiert Entwicklungsstrategie
Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat eine Entwicklungsstrategie für die Aufwertung des Rheinufers zwischen dem Freien Platz und dem Gaswerkareal vor. Er stützt sich dabei auf die Erkenntnisse des 2022/2023 durchgeführten städtebaulichen Studienverfahrens und die Rückmeldungen aus der anschliessenden öffentlichen Konsultation sowie der parlamentarischen Begleitkommission.
Die Entwicklungsstrategie beinhaltet das Zielbild, die Entwicklungsschritte und deren Etappierung, die Finanzierung und die politische Umsetzung.
Zielbild: Verkehrsbefreite Rheinuferstrasse
Beim Zielbild stützt sich der Stadtrat auf den Synthesebericht des Studienverfahrens, welcher als Kernelement die Befreiung der Rheinuferpromenade vom motorisierten Durchgangsverkehr beinhaltet. Im Projektperimeter entstehen Wohnungen, Freizeitangebote (Spielplatz, Wassersport, Gastronomie, Tourismus), Arbeitsplätze sowie Frei- und Grünräume für die Bevölkerung und die Natur.
Ergänzend zum Synthesebericht legte der Stadtrat Rahmenbedingungen fest, unter anderem einvernehmliche Lösungen mit den Wassersportvereinen und den betroffenen Landeigentümern, die Berücksichtigung der Biodiversität und des Stadtklimas sowie ein angemessener Mix von gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Wohnungen auf dem Gaswerkareal. Für die Gewerbe- und Gastronomienutzungen werden zur Klärung der Wirtschaftlichkeit und des Aufwertungspotenzials vorgelagerte Potenzialstudien durchgeführt.
Um die Komplexität zu reduzieren und die Umsetzung zu etappieren, wurden Teilprojekte definiert:
1 Verbindungsstrasse und Aufwertung Buchthalerstrasse
2 Entwicklung Gaswerkareal (Entwicklung im Baurecht)
3 Salzstadel und Fischerhäuserplatz
4 Wohn- und Parkhaus Rosental hinter der Sommerlust (Entwicklung im Baurecht)
5 Schauweckergutpark
6 Uferpromenade
7 Ufersteg (hölzerner Steg vom «Freien Platz» bis zum Salzstadel)
8 Wohn- und Gewerbegebäude mit Reisebusparkierung
Die Teilprojekte werden zeitlich gestaffelt über die nächsten zwölf Jahre (bis voraussichtlich 2036) umgesetzt. Auf dem Gaswerkareal ist bis zum Baustart eine mehrjährige Zwischennutzung vorgesehen. Mit der vorliegenden Vorlage wird bereits ein erster Investitionskredit über 1.6 Mio. Franken für die Aufwertung des Schauweckergutparks beantragt.
Überschaubare öffentliche Investitionen lösen grosse Wertschöpfung aus
Das Projekt löst Investitionen der öffentlichen Hand in der Grössenordnung von 35 Mio. Franken aus. Dank Mitfinanzierungen von Bund (Agglomerationsprogramm) und des Kanton (Kantonsstrasse) verbleiben lediglich rund 22 Mio. Franken bei der Stadt. Bei den genannten Zahlen handelt es sich im aktuellen Projektstadium um Grobschätzungen. Den Investitionen der öffentlichen Hand stehen private Investitionen in bedeutend grösserem Umfang gegenüber, insbesondere durch die Entwicklung der Baurechtsparzellen. Es entstehen moderne, attraktive Wohnungen und Arbeitsplätze.
Grundsatzentscheid über Rheinuferpromenade
Angesichts der Komplexität des Projektes beantragt der Stadtrat, zunächst eine Grundsatzabstimmung durchzuführen und gleichzeitig alle weiteren notwendigen Entscheide zur operativen Umsetzung des Vorhabens an den Grossen Stadtrat zu delegieren. Mit diesem Vorgehen wird das Umsetzungsrisiko entscheidend minimiert und die Planungssicherheit erhöht, was nicht zuletzt für die Zusammenarbeit mit den Baurechtsnehmern unumgänglich ist.
Gegenvorschlag zur Volksinitiative
Die stadträtliche Entwicklungsstrategie für die Rheinuferpromenade wird der Volksinitiative der FDP mit dem Titel «Schaffhausen an den Rhein» als Gegenvorschlag gegenübergestellt. Anstelle des allgemeinen, schwierig interpretierbaren Initiativtextes bietet der Gegenvorschlag eine konkrete Umsetzungsstrategie mit einem klaren Zielbild, einem definierten Vorgehen und einem Kostenrahmen. Insbesondere die für das Projekt zentrale Frage über die Strassenverlegung wird mit dem Gegenvorschlag klar beantwortet. Durch die klare Zieldefinition und die Regelung der Zuständigkeiten kann das Ziel der Initiative mit dem Gegenvorschlag schneller erreicht werden. Der Stadtrat empfiehlt den Gegenvorschlag zur Annahme und die Initiative ‒ sofern sie nicht zurückgezogen wird ‒ zur Ablehnung.
Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Tel: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 632 53 81
E-Mail: marcel.angele@stsh.ch
Florian Keller, Abteilungsleiter Immobilien
Telefon: +41 78 756 09 60
E-Mail: florian.keller@stsh.ch