Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 9. Juni. 2024 «Teilrevision der Stadtverfassung – Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens durch die Abschaffung des Bürgerrats»
Abschaffung des Bürgerrats für ein effizienteres Verfahren und eine schnellere Integration
Das Bürgerrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Integration von Menschen mit ausländischer Herkunft in unserer Gesellschaft. Die Möglichkeit der Einbürgerung fördert die aktive Teilnahme am demokratischen Prozess. Zudem erleichtert die Einbürgerung mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten den eingewanderten Personen, sich als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu fühlen. Damit kann die Integration gefördert und das Zusammenleben verbessert werden.
Um das Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, ist die Abschaffung des Bürgerrats ein logischer Schritt, da dadurch die Bürokratie abgebaut wird. Für eine Abschaffung des Bürgerrats sprechen mehrere Gründe:
• Der ursprüngliche Zweck des Bürgerrats ist heute weitestgehend überholt, weshalb es ihn faktisch nicht mehr braucht. Der Bürgerrat hat heute kaum mehr Ermessensspielraum und kann die ihm vorgelegten Gesuche nur noch absegnen.
• Mit der Abschaffung des Bürgerrats wird das Verfahren im Einflussbereich der Stadt um mehrere Monate beschleunigt und es können Sitzungsgelder eingespart werden.
• Der Stadtrat erteilt bereits heute das Bürgerrecht im vereinfachten Verfahren und verfügt damit über die notwendige Erfahrung. Es ist dadurch bestens qualifiziert und in der Lage, auch die ordentlichen Einbürgerungsverfahren selbständig durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, wenn in Zukunft der Stadtrat alleine für die Prüfung aller Einbürgerungsgesuche zuständig ist und über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheidet. Diese Zuständigkeitsregelung hat sich in diversen Gemeinden des Kantons und auch in zahlreichen Städten anderer Kantone bestens bewährt. Zudem ist vorgesehen, dass insgesamt sechs Delegierte des Grossen Stadtrats auf Amtsdauer bestimmt werden, wovon jeweils zwei an den Vorstellungsgesprächen im ordentlichen Verfahren mit beratender Stimme teilnehmen und Fragen stellen können. Den Fraktionen kommt dabei ein Vorschlagsrecht zu und eine Wiederwahl der Delegierten ist möglich. Bei Annahme der Vorlage findet die Wahl erstmals per 1. Januar 2025 statt.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens durch die Abschaffung des Bürgerrats zuzustimmen.
Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
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Peter Neukomm, Stadtpräsident
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