05. Dezember 2023
Pressemitteilungen
Gegenvorschlag zur Wohnrauminitiative mit konkreten Umsetzungsmassnahmen
Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat einen Gegenvorschlag zur «Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)».
Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat auftragsgemäss und fristgerecht einen Gegenvorschlag zur Wohnrauminitiative vor. Der Gegenvorschlag nimmt die Forderung nach einer noch besseren Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf und definiert konkrete und verbindliche Massnahmen. Der Gegenvorschlag kommt ohne die einschränkenden Nachteile der Initiative aus.
Mit dem Gegenvorschlag wird die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus als Grundsatz und eines der Leitmotive des städtischen Handelns in der Verfassung stufengerecht verankert. Darüber hinaus wird eine neue Verordnung erlassen, in welcher die bisherige Viersäulenstrategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus weiterentwickelt und verbindlich festgehalten wird. Neu wird für Landabgaben durch die Stadt folgendes langfristiges Ziel festgehalten: Mindestens 50% der Wohneinheiten, die durch die Abgabe von geeigneten Grundstücken und Gebäuden entstehen bzw. erhalten bleiben, sollen durch gemeinnützige Träger gehalten werden. Über die Zielerreichung hat der Stadtrat künftig jährlich im Rahmen des Verwaltungsberichtes Rechenschaft abzulegen.
Die Initiative lehnt der Stadtrat ab. Die Initiative fordert, dass die Stadt Schaffhausen den gemeinnützigen Wohnungsbau noch stärker fördert und sich ein Ziel von 10% Anteil gemeinnütziger Wohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand setzt. Um der Forderung verbindlichen Nachdruck zu verleihen, verlangen die Initianten bis zur Erreichung des Ziels Einschränkung in der Immobilien- und Bodenpolitik: Der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in Wohnzonen wird verboten. Zudem sollen bei allen Baurechtsvergaben gemeinnützige Träger anderen Bewerbern vorgezogen werden. Anders als die Initianten ist der Stadtrat der Meinung, dass im Rahmen einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung alle Wohnbauträger wichtig sind, nicht nur der gemeinnützige Wohnungsbau. Zudem beurteilt der Stadtrat die mit der Initiative geforderten Einschränkungen beim Verkauf von Grundstücken und die generelle Bevorzugung gemeinnütziger Träger bei Baurechtsvergaben als Hindernis für die Entwicklung der Stadt.
Am 21. Oktober 2020 hatte die Alternative Liste die «Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)» mit 621 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Grosse Stadtrat beschloss am 22. August 2022, den Stadtrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zu beauftragen. Die Eckwerte des Gegenvorschlages wurden der Arbeitsgruppe für gemeinnützigen Wohnungsbau vorgestellt. Die Rückmeldungen sind in den Entwurf eingeflossen.
Link zur Vorlage
Ansprechperson:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch
Mit dem Gegenvorschlag wird die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus als Grundsatz und eines der Leitmotive des städtischen Handelns in der Verfassung stufengerecht verankert. Darüber hinaus wird eine neue Verordnung erlassen, in welcher die bisherige Viersäulenstrategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus weiterentwickelt und verbindlich festgehalten wird. Neu wird für Landabgaben durch die Stadt folgendes langfristiges Ziel festgehalten: Mindestens 50% der Wohneinheiten, die durch die Abgabe von geeigneten Grundstücken und Gebäuden entstehen bzw. erhalten bleiben, sollen durch gemeinnützige Träger gehalten werden. Über die Zielerreichung hat der Stadtrat künftig jährlich im Rahmen des Verwaltungsberichtes Rechenschaft abzulegen.
Die Initiative lehnt der Stadtrat ab. Die Initiative fordert, dass die Stadt Schaffhausen den gemeinnützigen Wohnungsbau noch stärker fördert und sich ein Ziel von 10% Anteil gemeinnütziger Wohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand setzt. Um der Forderung verbindlichen Nachdruck zu verleihen, verlangen die Initianten bis zur Erreichung des Ziels Einschränkung in der Immobilien- und Bodenpolitik: Der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in Wohnzonen wird verboten. Zudem sollen bei allen Baurechtsvergaben gemeinnützige Träger anderen Bewerbern vorgezogen werden. Anders als die Initianten ist der Stadtrat der Meinung, dass im Rahmen einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung alle Wohnbauträger wichtig sind, nicht nur der gemeinnützige Wohnungsbau. Zudem beurteilt der Stadtrat die mit der Initiative geforderten Einschränkungen beim Verkauf von Grundstücken und die generelle Bevorzugung gemeinnütziger Träger bei Baurechtsvergaben als Hindernis für die Entwicklung der Stadt.
Am 21. Oktober 2020 hatte die Alternative Liste die «Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)» mit 621 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Grosse Stadtrat beschloss am 22. August 2022, den Stadtrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zu beauftragen. Die Eckwerte des Gegenvorschlages wurden der Arbeitsgruppe für gemeinnützigen Wohnungsbau vorgestellt. Die Rückmeldungen sind in den Entwurf eingeflossen.
Link zur Vorlage
Ansprechperson:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch