Hauskehricht
ABFÄLLE TRENNEN
HAUSKEHRICHT
Ab sofort werden keine Kehrichtmarken mehr verkauft. Dafür sind die neuen Gebührensäcke an den Verkausstellen verfügbar.
Die Marken behalten in einer Übergangsfrist ihre Gültigkeit bis zum 31.12.2023.
(s. S. 22, Gebinde) bis 7.00 Uhr bereitstellen.
In den offiziellen Gebührensäcken:
• Speisereste mit Knochen
• Verpackungen, Papier-/Kunststofftragtaschen
• Styropor, Plastik
• Watte, Wattestäbchen und Papierwindeln
• Windeln
• Hygieneartikel
• Rasierklingen
• Staubsaugerbeutel
• Katzenstreu
• Kleintiermist
• Tierkot
• Asche
• Wischgut
• Glühbirnen (keine Sparlampen)
• Verbundstoffe (Tetrapack)
• Waschmittelverpackungen
Benützen Sie jedoch die Separatsammlungen (ohne Abfallmarken) für:
• Altmetall
• Altpapier
• Altkleider
• Karton