Hauskehricht
Die offiziellen Gebührensäcke (Böcklisack) der Stadt Schaffhausen sind in den Grössen 17, 35, 60 und 110 Liter erhältlich. Zusätzlich stehen Sperrgutmarken sowie Vignetten für Betriebscontainer zur Verfügung. Abfallmarken, die vor 2024 genutzt wurden, sind nicht mehr gültig und können nicht eingetauscht werden. Sperrgutmarken sind für 110-Liter-Säcke nicht zulässig.
Hauskehricht ist ausschliesslich in den offiziellen Gebührensäcken (Böcklisack) bis spätestens 7.00 Uhr am Sammeltag bereitzustellen - während Hitzeperioden mit Tagestemperaturen über 30 Grad bereits bis 6.00 Uhr.
Folgende Abfälle gehören in den Hauskehricht:
- Speisereste mit Knochen
- Verpackungen, Papier- und Kunststofftragtaschen
- Styropor und Plastik
- Watte und Wattestäbchen
- Windeln und Hygieneartikel
- Rasierklingen
- Staubsaugerbeutel
- Katzenstreu, Kleintiermist und Tierkot
- Asche
- Wischgut
- Glühbirnen (keine Sparlampen)
- Tetrapack
- Waschmittelverpackungen
Separat gesammelt und ohne Abfallmarken abzugeben sind:
- Altmetall
- Altpapier
- Altkleider
- Karton
