Zonenplanänderung für Ausbau des Kinderzentrums Geissberg
Der Kindergarten Geissberg soll gemäss Schulraumplanung durch einen Doppelkindergarten erweitert werden. Für die zukünftig vier Kindergartenabteilungen sind zudem ein Hort und eine Kinderkrippe für die schulergänzende Betreuung vorgesehen. Der Grosse Stadtrat hat mit Beschluss vom 29. November 2022 der Strategie und dem Planungskredit zur Erweiterung des Kinderzentrums Geissberg zugestimmt. Für den Ausbau wird gemäss Machbarkeitsstudie auch die Teilfläche des städtischen Grundstücks GB Nr. 2131 tangiert, die heute in der Wohnzone W2 liegt. Damit für das künftige ganzheitliche Kinderzentrum am Geissberg und die damit verbundene Durchführung eines Projektwettbewerbs klare planungsrechtliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden können, soll die südliche Teilfläche (2'794 m²) analog dem übrigen Teil des Grundstücks von der Wohnzone W2 in die Zone für öffentliche Bauten Anlagen und Grünflächen (ZöBAG) umgezont werden.
Mit Beschluss vom 2. August 2022 hat der Stadtrat die Zonenplanänderung zuhanden der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die Revisionsunterlagen wurden öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert. Während der Auflagefrist sind keine schriftlichen Einwendungen beim Stadtrat eingegangen.
Mit der Zonenplanänderung wird die planungsrechtliche Grundlage für ein zukunftsfähiges Kinderzentrum am Geissberg geschaffen. Damit wird auf den Bedarf an Kindergartenplätzen reagiert und die Synergien zwischen Kindergarten, Hort und Kinderkrippe genutzt sowie die Quartierinfrastruktur gestärkt. Für die Realisierung des Kinderzentrums Geissberg ist ein qualitätssicherndes Wettbewerbsverfahren vorgesehen.
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