Stadt passt Richtlinien für Wohnkosten für Sozialhilfebeziehende an
Die Mietzinsen sind im Jahr 2023 auf breiter Front gestiegen. Auch im günstigen Wohnsektor sind im lokalen Wohnungsmarkt die Mieten angestiegen. Die städtische Sozialhilfebehörde hat deshalb die "Richtlinie Wohnkosten" für Sozialhilfebeziehende per 1. Januar 2024 angepasst. Der anrechenbare Mietzins inklusive Nebenkosten wurde für einen Einpersonenhaushalt von 1'000 Franken auf neu 1'050 Franken pro Monat erhöht sowie für jedes weitere Haushaltsmitglied zusätzlich auf 175 Franken pro Monat (zuvor 150 Franken) festgelegt. Für junge Erwachsene bis 25 Jahre, welche einen eigenen Haushalt führen, liegt der Betrag neu bei 800 Franken pro Monat (zuvor 750 Franken).
Bereits vor einem Jahr hat die städtische Sozialhilfebehörde die Richtlinie Wohnkosten angepasst. Dies vor dem Hintergrund stark steigender Nebenkosten und der Tatsache, dass über 40 Prozent der Sozialhilfebeziehenden einen Teil des Mietzinses aus dem Grundbedarf decken mussten. Die damalige Erhöhung per 1. Januar 2023 reduzierte den Anteil Personen, welche sich an den Mietkosten zu beteiligen hatten, von 40.5 % auf 23.5 %. Das Ziel der Sozialhilfebehörde - eine Reduktion auf unter 10% - wurde damit nicht erreicht, weshalb sie eine weitere Anpassung der Richtlinie Wohnkosten beschlossen hat. Mit der Anpassung kann verhindert werden, dass immer mehr Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger die Wohnungsmieten aus ihrem Grundbedarf mitfinanzieren müssen.
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Christine Thommen, Präsidentin Sozialhilfebehörde
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E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch
Martin Amman, Abteilungsleitung Existenzsicherung
Telefon: +41 52 632 53 19
E-Mail: martin.amman(at)stsh.ch