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 Stadtmelder  22.10.2021
Signalisation

Blitzer in Buchthalerstraße

Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, heute am 21.10.21 waren wir gegen 11:35 Uhr als Auswärtige (deutsche Staatsangehörigkeit mit dem deutschem Kennzeichen NR …..) aus Richtung Singen kommend, mit unserem blauen VW T6 auf dem Weg zum Rheinfall. Unser Navigationsgerät führte uns an einer Kreuzung versehentlich links in die Fischerbäuscherstraße / Buchthalerstraße. Als wir (und das Navi) den Fehler bemerkten, drehten wir in einer Einfahrt am Rosentalgässchen. Wir fuhren wieder stadteinwärts und wurden fast postwendend von der Blitzeranlage Buchthalerstraße geblitzt. Unsere Geschwindigkeit betrug laut Tachometer ca. 40 km/h. Ich und meine Beifahrerin waren beide überrascht, dass wir geblitzt wurden, da wir einerseits nur eine sehr kurze Strecke seit des Wendens zurückgelegt hatten und in dem Bereich, wo wir auf der Buchthalerstraße bzw. am Rosentalgässchen drehten, kein Hinweis auf eine 30er Tempozone vorhanden war/ist.
Daher bitten wir um Prüfung.
Besten Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Karte
Buchthalerstrasse 37
8200 Schaffhausen

Antworten

 22. Okt. 2021, 08:58 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Obwohl sich die von Ihnen geschilderte Situation auf Stadtgebiet abgespielt hat, ist für Blitzer die Kantonspolizei zuständig.
Folgend ein Auszug aus der Dienstleistungsübersicht der Kantonspolizei Schaffhausen im Zusammenhang mit Ordnungsbussen:

Einsprache bzw. «Sie wollen eine Ordnungsbusse anfechten?»
Bitte senden Sie uns Ihre Einsprache schriftlich an nachfolgende Adresse:

Schaffhauser Polizei
Verkehrspolizei/Ordnungsbussenzentrale
Emmersbergstrasse 1
8200 Schaffhausen

Oder per E-Mail an OBUZ@shpol.ch


Falls Sie Ihre Busse betreffend persönlich vorbeikommen wollen finde Sie uns unter:

Schaffhauser Polizei
Verkehrspolizei/Ordnungsbussenzentrale
Emmersbergstrasse 1
8200 Schaffhausen


Wir weisen Sie darauf hin, dass nach Schweizer Recht die Strafverfolgung und die Strafe von (Verkehrs-) Übertretungen erst nach drei Jahren verjährt (siehe StGB Art. 109).

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und freundliche Grüsse
 22. Okt. 2021, 08:18 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
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