Sperrgut
Entsorgung von Sperrgut mit der wöchentlichen Schwarzabfall-Sammlung.
Abfallinfo 052 632 53 69
- Sperrgutmarken sind nicht für 110 Liter Säcke zugelassen. Dafür den Gebührensack verwenden.
- Sperrgut muss nicht mehr telefonisch angemeldet werden.
- Bereitstellung wöchentlich am Abfuhrtermin um 07.00 Uhr zusammen mit dem Kehricht.
- In der Altstadt (Tour 6) beim nächsten Unterflur-Container deponieren.
- Es werden nur brennbare Materialien mitgenommen. Metallteile sofern möglich entfernen.
- Sperrgut muss mit entsprechenden Sperrgutmarken versehen werden.
- Sperrgut ohne Gebührenmarken wird nicht mitgenommen.
Abfallinfo 052 632 53 69
Sperrgut (weniger als 25 kg)
Beispiele für Sperrgutabfuhr
Es werden nur brennbare Materialien mitgenommen. Metallteile sofern möglich entfernen.
- bis Abmessungen 50 x 50 x 200 cm = 1 Sperrgutmarke à Fr. 5.00 = 5.00
- bis Abmessungen 100 x 50 x 200 cm 2 Sperrgutmarken à Fr. 5.00 = 10.00
Beispiele für Sperrgutabfuhr
Es werden nur brennbare Materialien mitgenommen. Metallteile sofern möglich entfernen.
- Stühle, Tablare, Harasse, Nachttischkästchen, Salontische (brennbar), Garderoben klein = 1 Sperrgutmarke
- Sofas, Polstergruppen: pro Sitz = 1 Sperrgutmarke
- Schränke: pro 0.5 Meter Breite =1 Sperrgutmarke
- Teppiche (zusammengerollt nicht länger als 2 m und nicht dicker als 30 cm) = 1 Sperrgutmarke
- Tische bis 4 Personen = 1 Sperrgutmarke
- Tische ab 5 Personen = 2 Sperrgutmarken
- Kommoden, Büchergestelle, Bettgestelle, Matratzen = 2 Sperrgutmarken
Bereitstellung am Abfuhrtermin um 07.00 Uhr am jeweiligen Kehrichtbereitstellungsplatz.
Unterhaltungselektronik, elektrische Haushaltgeräte, elektrische Werkzeuge und Büroelektronik: Rückgabe bei den Verkaufsstellen oder bei einer offiziellen Sammelstelle.