Sperrgut
Sperrgut kann im Rahmen der wöchentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Es ist jeweils am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr zusammen mit dem Kehricht bereitzulegen. In der Altstadt (Tour 6) ist das Sperrgut beim nächsten Unterflurcontainer zu deponieren.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht mehr nötig.
Wichtig:
- Sperrgutmarken sind nicht für 110-Liter-Säcke gültig – dafür den offiziellen Gebührensack verwenden.
- Es werden nur brennbare Materialien mitgenommen. Metallteile nach Möglichkeit entfernen.
- Sperrgut muss mit den entsprechenden Sperrgutmarken versehen sein. Ohne Gebührenmarke erfolgt keine Mitnahme.
Tarif (für Sperrgut unter 25 kg):
- Bis 50 × 50 × 200 cm: 1 Sperrgutmarke (à Fr. 5.00) = Fr. 5.00
- Bis 100 × 50 × 200 cm: 2 Sperrgutmarken (à Fr. 5.00) = Fr. 10.00
Beispiele für Sperrgutabfuhr
1 Sperrgutmarke:
- Stühle, Tablare, Harassen
- Nachttischkästchen, kleine Garderoben
- Salontische (brennbar)
- Teppiche (zusammengerollt, max. 2 m lang und 30 cm dick)
- Tische für bis zu 4 Personen
- Sofas oder Polstergruppen: 1 Marke pro Sitzplatz
- Schränke: 1 Marke pro 0,5 m Breite
2 Sperrgutmarken:
- Tische ab 5 Personen
- Kommoden, Büchergestelle
- Bettgestelle, Matratzen
Nicht über die Sperrgutabfuhr entsorgen:
Unterhaltungselektronik, elektrische Geräte, elektrische Werkzeuge und Büroelektronik. Diese bitte bei den Verkaufsstellen oder offiziellen Sammelstellen zurückgeben.
Kontakt bei Fragen:
Abfallinfo 052 632 53 69
