Systemwechsel bei der Subventionierung der Kinderbetreuung
Bis anhin hat die Stadt Kindertagesstätten (Kitas) subventioniert, welche für Familien mit tiefem Einkommen günstigere Plätze anbieten. Dazu hat die Stadt mit verschiedenen Kindertagesstätten Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, womit aktuell nur diejenigen Familien subventionierte Kita-Plätze belegen können, welche ihre Kinder in Kitas mit Leistungsvereinbarungen betreuen lassen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Familien. Mit der Umstellung des Subventionsmodells und der Einführung von sogenannten «Betreuungsgutscheinen» erhalten neu die Erziehungsberechtigten direkt die Subventionsgelder. Die Subventionen sind damit neu an die Kinder gebunden und die Erziehungsberechtigten können das für sie passende Betreuungsangebot frei wählen.
Zusammengefasst werden mit der Umstellung auf das Finanzierungsmodell der «Betreuungsgutscheine» folgende Ziele angestrebt:
- Wahlfreiheit der Betreuungseinrichtung für Erziehungsberechtigte
- Entlastung von Erziehungsberechtigten mit tiefen Einkommen bis hin zum oberen Mittelstand
- Direktverrechnung der Kantonsbeiträge mit den Subventionsleistungen der Stadt und damit verbundene administrative Entlastung
- Ermöglichen einer qualitativen und quantitativen Entwicklung der Angebote durch Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten und Anreize durch Ausweitung der Subventionen
- Verbesserung der Voraussetzungen einer Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
- Administrative Vereinfachung und Schaffung einer zentralen Ansprechstelle für alle Erziehungsberechtigten.
Wie hoch die Betreuungsgutscheine ausfallen ist von der Höhe des massgebenden Einkommens abhängig. Um neu deutlich mehr Familien finanzielle Unterstützung bei der ausserfamiliären Betreuung zu ermöglichen, schlägt der Stadtrat vor, Familien bis zu einem massgebenden Einkommen von 160'000 Franken zu unterstützen. Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens zusammen.
Für die Subventionierung der Kinderbetreuung hat die Stadt Schaffhausen bis anhin jährlich rund 4 Mio. Franken (Rechnung 2022) ausgegeben. Mit dem Systemwechsel werden die Ausgaben für die Subventionierung der Kinderbetreuung steigen. Der Stadtrat rechnet mit jährlichen Kosten von 5.57 Mio. Franken. Dabei muss den Mehrkosten der Nutzen von bezahlbarer Kinderbetreuung für die öffentliche Hand und für Familien gegenübergestellt werden. Durch bezahlbare familien- und schulergänzende Betreuungsangebote können Erziehungsberechtigte bei der Betreuung ihrer Kinder zeitlich entlastet werden, um sich z.B. einer Erwerbstätigkeit zu widmen.
Die Stadt hat zudem neu die Möglichkeit, Betreuungseinrichtungen, die ein Qualitätslabel erreichen, finanziell zu unterstützen und damit die höhere Qualität direkt zu fördern.
Die Einführung der Betreuungsgutschriften und die Umsetzung der Vorlage ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Der Stadtrat hat die Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen wird ein Meilenstein gesetzt im Hinblick auf eine von Wirtschaftsverbänden, Parteien und Erziehungsberechtigten geforderten Verbesserung des Betreuungsangebotes mit attraktiven Gebühren auch für besserverdienende Erziehungsberechtigte. Insgesamt werden mit der Umsetzung der Vorlage gute und zeitgemässe Rahmenbedingungen gelegt in Bezug auf die angestrebte Erleichterung einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ansprechpersonen:
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch
Alexander Klett, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett@stsh.ch