Städtische Mehrwertabgabe – Reglement für Ausgleichsfonds genehmigt
Die vom Grossen Stadtrat beschlossene Mehrwertausgleichsverordnung wurde per 1. November 2023 in Kraft gesetzt. Die Mehrwertabgabe wird seitens der Stadt erhoben, wenn der Wert eines Grundstücks durch eine Aufzonung steigt. Dabei richtet sich die städtische Mehrwertabgabe grundsätzlich nach den Vorgaben des kantonalen Mehrwertausgleichsgesetzes bzw. der entsprechenden kantonalen Mehrwertausgleichsverordnung. Die eingenommenen Mehrwertabgaben fliessen in einen Fonds, der zur Finanzierung von städtischen Planungsmassnahmen verwendet werden kann. Der Stadtrat hat nun ein Reglement erlassen, das die Verwaltung und Verwendung der Fondsmittel aus der städtischen Mehrwertabgabe sowie das Verfahren für die Ausrichtung von entsprechenden Beiträgen regelt. Das Ausgleichsfondreglement wurde per 1. November 2024 in Kraft gesetzt (RSS 4560.1).
Link zum Mehrwertausgleichsfondsreglement
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Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
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