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 Stadtmelder  10.02.2020
Strassenmarkierungen

Zufahrt 5min.-Parkplätze trotz Halteverbot ???

Beschreibung
Bahnhofstrasse mit Halteverbotmarkierung bei der Einfahrt zu den 5min. Parkplätzen auf der Gleis 1-Seite.

Gerne würde ich vorgeführt und erklärt bekommen wie das Einparkieren gehen soll, ohne dass man, bis eine Person ins parkierte Auto einsteigt und wegfährt, anhalten muss ?
Karte
Bahnhofstrasse
8200 Schaffhausen

Antworten

 11. Feb. 2020, 08:59 Uhr
Gemäss Art.30 der Signalisationsverordnung untersagt das Signal "Halten Verboten" das freiwillige Halten. Bei den Parkplätzen auf dem SBB-Grundstück handelt es sich um Parkplätze, auf denen 15 Minuten parkiert werden darf. Die Parkplätze auf denen 5 Minuten parkiert werden darf, befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite oberhalb der Löwengässchen-Unterführung.

Der Sinn und Zweck des Halteverbotes ist, dass die ein- und ausfahrenden Busse nicht behindert werden. Autos dürfen nicht vor den 15 Minuten Parkplatzen warten, bis einer frei wird. Ist keine Parkmöglichkeit vorhanden, ist die Fahrt fortzusetzten.

Die Stadtpolizei empfiehlt als Alternative den nahe gelegenen Parkplatz Landhaus zu benutzen.
 10. Feb. 2020, 08:37 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
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