Einbürgerungsverfahren vereinfachen
Das Bürgerrecht spielt im Leben eines Menschen eine wichtige Rolle. Es bildet die Grundlage für die Ausübung der politischen Rechte in Bund, Kanton und Gemeinde, das Recht auf diplomatischen Schutz im Ausland, das Ausweisungsverbot, das Auslieferungsverbot und die Militärdienstpflicht.
Das Schweizer Verfassungsrecht kennt ein dreistufiges Bürgerrecht. Jede Schweizerin und jeder Schweizer verfügt über ein Gemeindebürgerrecht, ein Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht.
Der Bund regelt auf übergeordneter Stufe den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte von Gesetzes wegen (durch Abstammung, Heirat und Adoption) sowie durch behördlichen Beschluss. Die Vorschriften des Bundes gelten nicht nur für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes, sie sind auch bei der Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts im Sinne von Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Dabei hat der Bund die Einbürgerungskriterien so konkretisiert, dass die Kantone diese im Wesentlichen direkt anwenden können.
Einbürgerungsgespräche im ordentlichen Verfahren werden in der Stadt Schaffhausen unter der Leitung eines Stadtratsmitglieds und im Beisein von drei Delegierten des Bürgerrats durchgeführt. Für die Erteilung des Bürgerrechts ist formell der Bürgerrat zuständig. Bereits heute ist es in der Regel so, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen schon bei der Gesuchstellung und noch vor dem Einbürgerungsgespräch klar ersichtlich und weitestgehend erfüllt sind. Aus diesem Grund verfügen sowohl der Stadtrat als auch der Bürgerrat in Bezug auf die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen kaum mehr über Ermessenspielraum bei ihren Entscheiden.
Im Bereich des vereinfachten Verfahrens, welches beispielsweise bei Kandidatinnen und Kandidaten zur Anwendung gelangt, die die Schulpflicht in der Schweiz erfüllt und überwiegend hier gewohnt haben, entscheidet der Stadtrat bereits heute allein über die Einbürgerungsgesuche. Die Vorstellungsgespräche finden jeweils unter der Leitung eines Stadtratsmitgliedes und der Fachspezialistin Einbürgerungen der Stadtkanzlei statt. Inhaltlich gestalten sich die Gespräche genau gleich wie beim ordentlichen Verfahren. Dieses Vorgehen hat sich bislang bestens bewährt.
Aufgrund dieser Ausgangslage haben reine Einbürgerungsgremien ihre Bedeutung weitgehend verloren. Schweizweit und im Kanton Schaffhausen sind sie in vielen Gemeinden und Städten abgeschafft und entscheiden Exekutiven abschliessend über Einbürgerungen. Dieses Anliegen wurde auch im Grossen Stadtrat mit der Motion von Urs Tanner «Bürgerrat abschaffen - Einbürgerungsverfahren verschlanken» eingebracht, welche am 22. Juni 2021 an den Stadtrat überwiesen wurde. Mit der Vorlage «Teilrevision der Stadtverfassung – Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens durch die Abschaffung des Bürgerrats» erfüllt der Stadtrat den parlamentarischen Auftrag.
Mit der Abschaffung des Bürgerrats in der Stadt Schaffhausen würde das Verfahren der ordentlichen Einbürgerungen an dasjenige der vereinfachten Einbürgerung angeglichen, was eine Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens zur Folge hätte. Dieser Umstand kommt letztlich den gesuchstellenden Kandidatinnen und Kandidaten zugute. Der Stadtrat begrüsst es, wenn sich möglichst viele gut integrierte Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt mit ausländischer Staatsangehörigkeit um das Schweizer Bürgerrecht bewerben, um an den politischen Entscheiden unseres Gemeinwesens teilzuhaben, denn politische Partizipation stellt auch einen wichtigen Aspekt der Integration dar.
Ansprechperson:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
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