Funktionen
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
HomeSH
Weiteres
Impressum
mobileSH
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
in Prüfung
 Stadtmelder  07.08.2025
Diverses

Behindert und obdachlos

Beschreibung
Hallo,



Ich suche nun seit über neun Monaten erfolglos nach Hilfe, seit über vier Monaten bin ich obdachlos. Im Kanton Schaffhausen giebt es keine Hilfe. Seit neustem habe ich nicht einmal mehr Zugang zu meiner Post. Die IV Abklärung läuft aber einen Platz zum schlafen, duschen, Wäsche waschen etc. würde meiner Existenz wieder etwas würdevoller gestalten. Da mein Eigentum entsorgt wurde ist es mir auch nicht mehr möglich meine mit der IV abgemachten selbständige Arbeit auszuführen. Ich ersuche sie deshalb um Hilfe!



Im kanton Schaffhausen gibt es keine Hilfe. Da es erst eine Anschrift in einem anderen kanton bräuchte um sich bei der Gemeinde anzumelden, wissen sie wie dies am besten zu realisieren ist da ich von auserkantonalen Hilfe bekommen würde. Da mein Eigentum ohne mein Einverständnis entsorgt wurde und somit ich meine Selbstständigkeit nicht mehr ausführen kann, bleibt die Frage ob es dann auch Unterstützung gibt und wenn ja, wie funktioniert das? und wo? Meine Ausbildungsnachweise so wie impfausweise und Verträge so wie andere Unterlagen wurden auch auf Befehl vom Bereich soziales entsorgt und nicht eingelagert. Habe ich da einfach Pech? Vor langer Zeit habe ich erfahren das es für mich nicht erlaubt ist ohne Bewilligung vom Bereich soziales länger als 14 Tagen das Land Schweiz zu verlassen. Seit neustem ist es mir auch untersagt worden den kanton zu verlassen. Ist das richtig das ich den anspruch auf Hilfe verliere wenn ich in Deutschland arbeite oder als obdachloser in einem anderen Kantonen unterkommen könnte? Da die Würde von mir als Eidgenössischer Schweizer Staatsbürger keine Rolle zu spielen scheint und offenbar für mich die Verfassung keine Gültigkeit hat, ich keinen Platz zum duschen, waschen, kochen, schlafen habe und ich keine Möglichkeit habe eine Wohnung zu suchen. Auch habe ich keinen Zugang zu meiner Post, keine Reisefreiheit, keine Niederlassungsfreiheit, keine Religionsfreiheit, keine Eigentumsgarantie, keine Hilfe in Notlage und nur Würdelos existieren darf. Habe ich noch die Erlaubnis zu existieren? Für dieses Monat haben ich 170.-- Chf vom Bereich soziales erhalten, da ich aber auf Befehl vom sozialamt nach Winterthur müsste obwohl es in der Vergangenheit hiess das ich den kanton nicht verlassen darf bin ich etwas ratlos, zudem die ÖV Tickets teurer sind und mich das duschen auch 8.-- Chf in der KSS kostet kann ich dies nicht mehr lange überleben, da ich nachdem ich Rechnungen bezahlt habe kein Geld mehr besitze. Somit ist das ein Todesurteil, oder soll ich einfach Nahrungsmittel stehlen? Ich bin total ratlos und bitte um hilfe in dieser Notlage. Sie erreichen mich am besten direkt telefonisch auch ein persönliches Treffen im Raum Schaffhausen ist möglich. Sollten es eine Schweigepflicht Entbindung brauchen damit sie mit meinem Arzt, der IV oder anderen Stellen darüber reden dürfen unterzeichne ich das gerne. Sollten Sie weitere Fragen haben beantworte ich diese gerne. Ich möchte Sie jedoch bitten mich nicht darauf hinzuweisen mich bei Frau lagler oder andere Stellen im kanton Schaffhausen zu melden denn da giebt es keine Hilfe.



Mit besten Grüssen

R. Meier

079 818 63 21

℅ einwohnerkontrolle Stadt schaffhausen Stadthausgasse 12, 8200 Schaffhausen

meier438@gmail.com
map-location
Karte
Oberstadt 23
8200 Schaffhausen
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Speichern
    • Abbrechen
...