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Abfallkalender Stadt Schaffhausen

Allgemeine Infos

Hauskehrricht
Hauskehricht ist in den offiziellen Gebührensäcken (Böcklisack) in Sammelcontainern oder einzeln bereitzustellen. Betriebscontainer müssen mit einer entsprechenden Vignette (gepresst oder ungepresst) gekennzeichnet sein und dürfen mit losen Abfällen gefüllt werden.

Garten- und Grünabfälle
Gartenabfälle können gebündelt, in gut entleerbaren Gefässen mit durchbrochenen, umgreifbaren Griffen oder in Norm-Kleincontainern (siehe Bild unten) bereitgestellt werden. Zulässig sind auch stabile Gebinde mit mindestens 40 Litern Inhalt sowie vorstehenden und umgreifbaren Griffen.

Für Grünabfälle dürfen folgende Behälter verwendet werden:

  • Haushaltpapier
  • Zeitungen
  • zu 100 % kompostierbare Beutel (Compobags)


Diese Beutel sollten möglichst über Kleincontainer oder Container entsorgt werden, da sie nicht langfristig dicht bleiben. Zeitschriften (Glanzpapier) sind nicht geeignet, da sie kaum kompostierbar sind.

Garten- und Grünabfälle können auch in schwarzen Rollcontainern deponiert werden. Der Container muss offenstehen oder als Grünabfall beschriftet sein.

Bereitstellung und Abfuhr
Kehricht ist erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitzustellen (Artikel 11 Abfallverordnung). Im Altstadtbereich werden keine losen Abfallsäcke eingesammelt. Bitte nutzen Sie die Unterflurcontainer an den vorgesehenen Standorten.

Unzulässige Behältnisse oder Plastiksäcke werden vom Abfuhrpersonal nicht geleert.

Containerbewilligung
Für die Anschaffung von 400- bis 800-Liter-Containern ist eine Bewilligung der Entsorgung der Stadt Schaffhausen erforderlich. Zudem muss ein geeigneter Standplatz vereinbart werden.

Verbot der Verbrennung
In privaten Feuerungsanlagen wie Öfen oder Cheminées sowie im Freien dürfen keine Abfälle oder Abfallholz verbrannt werden.

Info 2 (1/1)
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