Beschreibung
Die Mauer der Hintersteig wurde mit Gitter und Natodraht versperrt so das die Schulkinder nicht mehr auf der Mauer, auf eigene Gefahr natürlich, laufen können. Ist das zulässig? Die Mauer gehört doch der Stadt? Verletzungsgefahr sehr hoch durch diesen Stacheldraht, vermutlich höher als von der Mauer zu fallen!