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 Stadtmelder  11.11.2024
Signalisation

Parkierte Autos in der Kurve an der Kohlfirststrasse

Beschreibung
In der 30er Zone an der Kohlfirststrasse ist das Parkieren grundsätzlich überall möglich. Das Problem sind jedoch die in der unübersichtlichen Linkskurve nach der Kreuzung Kohlfirststrasse-Rebweg parkierten Autos. Autofahrer:innen von der Kirche Buchthalen her kommend, sind gezwungen, auf der linken Fahrbahnseite durch die Kurve zu fahren. In der Nacht kann man mit der Lichthupe Zeichen geben, am Tag ist dies nicht möglich. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es an dieser Stelle zu einem schweren Unfall kommt. Wer trägt dann die Schuld? Die Halter:innen der in der Kurve parkierten Autos oder die Fahrer:innen? Man ist gezwungen, auf der linken Seite zu fahren, das Auto kann man ja nicht durch die Kurve tragen. An dieser unübersichtlichen Stelle muss ein Parkverbot signalisiert werden, alles andere ist Grobfahrlässigkeit der Stadt Schaffhausen.
Karte
Kohlfirststrasse 11
8203 Schaffhausen

Antworten

 12. Nov. 2024, 09:01 Uhr
Die Stadtpolizei nimmt ihre Meldung in die Patrouillentätigkeit auf und wird bei Feststellungen einschreiten. Ein zusätzliches Parkverbot kann nicht signalisiert werden, da gemäss Art. 19 VRV, das Parkieren und oder Halten in einer Kurve ohnehin nicht gestattet ist.
 11. Nov. 2024, 09:30 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Wir haben sie an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
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