Grünabfall
ORGANISCHE ABFÄLLE
Organische Abfälle in Bündeln, im Compobag (100% kompostierbarer Sack), in Norm-
Kleincontainern oder in offenen, selbststehenden Behältern mit durchbrochenen,
umgreifbaren Griffen bis 7.00 Uhr* bereitstellen.
Die Grünabfuhr ist in der Grundgebühr enthalten; es sind keine Gebührenmarken anzubringen.
* In Hitzeperioden mit Tagestemperaturen über 30°C bis 6.00 Uhr bereitstellen.
Organische Abfälle für die Grünabfuhr:
✓ Rasen- und Wiesenschnitt
✓ Strauch- und Baumschnitt bis max. 5 cm Dicke
✓ Schnittreste von Blumen und Stauden
✓ Laub, Unkraut, Fallobst
✓ Topfpflanzen (ohne Töpfe, Etiketten, Erde)
✓ Naturbelassene Christbäume (max. 2 m Höhe)
✓ Rüstabfälle, Speisereste ohne Knochen
✓ Obst und Gemüse
✓ Brot und Gebäck
✓ Wurstwaren, Käse, Milchprodukte, Eierschalen
✓ Kaffeesatz und Teekraut (keine Kapseln)
NICHT in den Grünabfall, sondern Entsorgung mit dem gebührenpflichtigen Schwarzkehricht:
✗ Blumenerde, Humus, Blähton-Kugeln
✗ Kleintiermist, Katzenstreu, Tierkot, Heu, Stroh
✗ Asche
✗ Rohes Fleisch
✗ Neophyten wie Berufskraut, japanischer
Knöterich etc. Gratis im Schwarzabfall, wenn
in seperatem, offenem Sack und beschriftet
✗ Behandeltes Holz wie Paletten, imprägnierte
Pfähle etc. Sperrgutmarken > Abfallkalender Seite 17
✗ Steine oder Aushub: Kleinmengen bis 10 kg
via Sammelstellen für inerte Stoffe > Abfallkalender Seite 19
!!! Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden!!!