ORGANISCHE ABFÄLLE
In Bündeln, im Kompobag (100% kompostierbarer Sack), in Norm-Kleincontainern oder in offenen Behältern mit Griffen (s. S. 22, Gebinde) bis 7.00 Uhr bereitstellen.
OHNE ABFALLMARKEN:
• Rasen- und Wiesenschnitt
• Strauch- und Baumschnitt bis max. 5 cm Dicke
• Stauden und Schnittreste von Blumen, Schnittpflanzen
• Laub, Unkraut, Fallobst
• Topfpflanzen (ohne Töpfe, Etiketten, Erde)
• Naturbelassene Christbäume (max. 2 m Höhe)
• Rüstabfälle, Speisereste ohne Knochen, gekocht und ungekocht
• Obst und Gemüse / Brot und Gebäck
• Wurstwaren, Käse, Milchprodukte, Eierschalen
• Kaffeesatz und Teekraut (keine Kapseln)
Die Abfuhr nimmt NICHT mit:
- Blumenerde, Humus, Steine, Aushub
- Rohes Fleisch
- Abfälle dürfen nicht verbrannt werden
- Behandeltes Holz (Paletten) der Sperrgutabfuhr mitgeben