Grünabfall
Grünabfälle und organische Abfälle sind ausschliesslich in Bündeln, im Compobag (100 % kompostierbarer Sack), in Norm-Kleincontainern oder in offenen, selbststehenden Behältern mit durchbrochenen, umgreifbaren Griffen bereitzustellen. Die Abfälle müssen bis spätestens 7.00 Uhr am Sammeltag bereitstehen - während Hitzeperioden mit Tagestemperaturen über 30 Grad bereits bis 6.00 Uhr.
Die Grünabfuhr ist in der Grundgebühr enthalten, es werden keine Gebührenmarken benötigt. Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden.
Folgende Abfälle gehören in die Grünabfuhr:
- Rasen- und Wiesenschnitt
- Strauch- und Baumschnitt bis max. 5 cm Dicke
- Schnittreste von Blumen und Stauden
- Laub, Unkraut, Fallobst
- Topfpflanzen (ohne Töpfe, Etiketten, Erde)
- Naturbelassene Christbäume (max. 2 m Höhe)
- Rüstabfälle, Speisereste ohne Knochen
- Obst und Gemüse
- Brot und Gebäck
- Wurstwaren, Käse, Milchprodukte, Eierschalen
- Kaffeesatz und Teekraut (keine Kapseln)
Folgende Abfälle gehören nicht in den Grünabfall, sondern müssen mit dem gebührenpflichten Hauskehricht entsorgt werden:
- Blumenerde, Humus, Blähton-Kugeln
- Kleintiermist, Katzenstreu, Tierkot, Heu, Stroh
- Asche
- Rohes Fleisch
- Neophyten wie Berufskraut, japanischer Knöterich etc. gratis im beschrifteten Schwarzabfall oder in den speziellen Neopytensäcken
- Behandeltes Holz wie Paletten, imprägnierte Pfähle etc.
- Steine oder Aushub: Kleinmengen bis 10 kg via Sammelstellen für inerte Stoffe