Stadtrat nimmt Stellung zur «Entlastungsinitiative»
Ein Initiativkomitee reichte am 19. Juli 2024 die «Volksinitiative für eine verbindliche Verkehrsentlastung in Wohngebieten (Entlastungsinitiative)» ein. Diese ist mit 742 gültigen Unterschriften zustande gekommen und wurde als gültig erklärt, so dass die Stimmbevölkerung über das Anliegen der Initiantinnen und Initianten entscheiden wird.
Die «Entlastunginitiative» fordert, dass der Stadtrat sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzt, Mehrverkehr auf dem lokalen Strassennetz aufgrund von Nationalstrassen-projekten zu verhindern. Zudem soll der Stadtrat für eine möglichst frühzeitige Umsetzung flankierender Massnahmen sorgen.
Die Grundsätze der Initiative stimmen mit den verkehrspolitischen Zielen der Stadt Schaffhausen gemäss dem städtischen Gesamtverkehrskonzept 2020 überein. Sowohl das Gesamtverkehrskonzept 2020 wie auch die Agglomerationsprogramme sind darauf ausgerichtet, den Verkehr sicher, stadtverträglich und umweltfreundlich zu gestalten. Der motorisierte Individualverkehr auf dem städtischen Strassennetz soll in seiner Gesamtheit stabilisiert und die flächeneffizienten Verkehrsträger wie Fuss-, Velo- und öffentlicher Verkehr gestärkt werden. Damit kann die steigende Mobilitätsnachfrage durch das angestrebte moderate Bevölkerungswachstum und die wirtschaftliche Entwicklung stadtverträglich gewährleistet werden.
Gemäss diesen Zielen hat die Stadt zusammen mit dem Kanton und dem Bund die flankierenden Massnahmen zum Nationalstrassenprojekt geplant. Der Stadtrat setzt sich für eine frühzeitige Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Rahmen des Nationalstrassenprojekts ein, um sicherzustellen, dass das städtische Strassennetz insgesamt nicht zusätzlich belastet wird.
Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative anzunehmen, da sie mit den übergeordneten Zielen der Stadt Schaffhausen in Bezug auf die Entwicklung des städtischen Verkehrssystems und der Siedlungsentwicklung übereinstimmt. Die Initiative formuliert zuhanden des Stadtrats eine Handlungsanweisung für zukünftige Massnahmen im Kontext von Nationalstrassenprojekten, soweit diese in seiner Zuständigkeit liegen. Die Wirkung der Initiative ist allerdings auf den Handlungsspielraum des Stadtrats begrenzt, der bei Nationalstrassenprojekten durch das übergeordnete Recht vorgegeben ist. Auch würde sich in der Praxis bei einer Annahme der Initiative nicht viel ändern, da sich der Stadtrat bereits heute bei Verkehrsprojekten dafür einsetzt, negative Auswirkungen auf die Stadtbevölkerung zu vermeiden.
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