Allgemeine Infos
Abfallentsorgung in der Stadt Schaffhausen
Halten Sie sich an folgende Grundregeln:
Hauskehricht ist in den offiziellen Gebührensäcken (Böcklisack)in Sammelcontainern oder einzeln bereitzustellen. Betriebscontainer sind mit einer entsprechenden Vignette (gepresst oder ungepresst) bereitzustellen. Betriebscontainer dürfen mit losen Abfällen gefüllt werden.
Gartenabfälle können gebündelt, in gut entleerbaren Gefässen mit durchbrochenen, umgreifbaren Griffen oder in Norm-Kleincontainern (siehe unten) bereitgestellt werden.
Für Grünabfälle dürfen Haushaltpapier, Zeitungen oder zu 100% kompostierbare (Compobags) Beutel verwendet werden. Diese Beutel wenn möglich über Kleincontainer oder Container entsorgen, da sie nicht längerfristig dicht bleiben. Keine Zeitschriften verwenden, da Glanzpapier kaum kompostierbar ist.
Unzulässige Gefässe oder Plastiksäcke werden vom Abfuhrpersonal nicht geleert.
Bei der Anschaffung von 400- bis 800-Liter-Containern ist eine Bewilligung der Entsorgung der Stadt Schaffhausen einzuholen und ein geeigneter Standplatz zu vereinbaren.
In privaten Feuerungsanlagen wie Öfen, Cheminées usw. und im Freien dürfen keine Abfälle und kein Abfallholz verbrannt werden.
Seit dem 1. Januar 2010 werden im Altstadtbereich keine losen Abfallsäcke mehr eingesammelt, bitte benutzen Sie die Unterflurcontainer (Standorte s. S. 2).
Kehricht bitte erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitstellen (Artikel 11 Abfallverordnung vom 5. März 2002).
So müssen Abfälle bereitgestellt werden:
Für Grünabfälle sind Gebinde mit folgenden Eigenschaften zugelassen:
• Mindestinhalt 40 l
• vorstehende, umgreifbare Griffe
• stabiles Gebinde
Es ist ebenfalls möglich, Grünabfälle in schwarze Rollcontainer zu deponieren (Container muss gekennzeichnet werden; z. B. offen lassen oder beschriften als Grünabfall).